Sperrmüll
Zum Sperrmüll zählen sperrige Einrichtungsgegenstände aus Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen. Bis zu einer Menge von 3 Kubikmetern befreien wir Sie ab dem Jahr 2020 einmal pro Jahr kostenlos gerne von diesem unnötigen Ballast. Nicht zum Sperrmüll gehören Abfälle aus Renovierungen und Umbauten (z. B. Tapeten, Fliesen, Steinplatten, Fenster, Türen, Waschbecken, Heizungsanlagen etc.). Die Gegenstände dürfen nach zumutbarer Zerlegung nicht schwerer sein als 50 kg (mehr Informationen).