Häufig gestellte Fragen - FAQs

Gebührenveranlagung über den/die Eigentümer*in? Was ist das?

Jede Wohnung bzw. jedes Gewerbe in Pforzheim hat eine Abfallgebühr zu begleichen. Diese Gebühr kann jede/r Mieter*in selbst direkt an die Abfallwirtschaft Pforzheim entrichten. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, dass diese Gebühr direkt von dem/der Eigentümer*in des Anwesens übernommen und im Zuge der Nebenkostenabrechnung an die Mieter weiterberechnet wird, da auch der/die Eigentümer*in Gebührenschuldner*in der Abfallgebühr ist.

Ich halte bereits eine Müllgemeinschaft vor und begleiche längst die Abfallgebühren für die Behälterleerungen. Ist eine Umstellung für mich als Eigentümer*in dennoch notwendig/sinnvoll?

Ja, gerade dann macht es umso mehr Sinn, da Sie bereits die Leistungsgebühr (Behälterleerungen) über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter weiterleiten. Bei einer Umstellung würden Sie lediglich noch die Jahresgebühr, die jede Wohnung/jedes Gewerbe zu begleichen hat, in Rechnung gestellt bekommen. Somit würde sich nur der Betrag, welchen Sie in der Nebenkostenabrechnung Ihren Mietern weiterberechnen, erhöhen.

Warum sollte ich als Eigentümer*in eine Umstellung durchführen?

Leider kommt es immer wieder vor, dass manche Mieter ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen. In solchen Fällen können die Forderungen den Eigentümern, als ebenfalls Gebührenschuldnern,  gemäß der Abfallwirtschaftssatzung bis zu 4 Jahre rückwirkend berechnet werden.

Durch die Veranlagung der Abfallgebühren über den/die Eigentümer*in haben Sie die volle Kostenkontrolle und Rückstände können nicht mehr entstehen.

Was sind weitere Vorteile?

  • Die An- und Abmeldung von Mietern entfällt komplett
  • Der/Die Grundstückseigentümer*in hat jederzeit den Überblick über die Anzahl der Behälter auf seinem Grundstück, einen Überblick über die Abfallgebührenveranlagung und auch über die Zahlung der fälligen Abfallgebühren.
  • Es entstehen weniger Rückfragen, da alles nur noch über eine Kundennummer berechnet wird
  • Die Nachforderungen von säumigen Mietern entfallen

Und für die Mieter gibt es keine Vorteile?

Doch! Die Mieter ersparen sich eine zusätzliche Zahlungsplicht. Sie bekommen keinen Abfallgebührenbescheid mehr und müssen keine Zahlungstermine mehr beachten, da die Abrechnung über die Nebenkosten erfolgt.

Muss ich als Eigentümer*in hierzu eine Müllgemeinschaft gründen?

Nein, aber eine Müllgemeinschaft erleichtert die Abrechnung für den/die Eigentümer*in. Wenn jeder Mieter eigene Behälter hat, müssen diese auch entsprechend zugewiesen und berechnet werden. Außerdem können durch die Nutzung von Gemeinschaftstonnen Kosten gespart werden, sodass die Abfallgebühren für die Mieter geringer ausfallen. Grundsätzlich ist es jedoch möglich, dass die Mieter weiter über Einzelbehälter entsorgen.

Kann ich nur zum Jahreswechsel eine Umstellung durchführen?

Nein, die Umstellung ist unterjährig zu jedem Monatsanfang möglich. Allerdings benötigen wir eine Vorlaufzeit von 4 Wochen. Bei Formularen die später eingehen, erfolgt die Umstellung zum Folgemonat.

Ist diese Umstellung nicht ein großer Mehraufwand für mich als Eigentümer*in?

Nein. Der Aufwand für Sie beschränkt sich auf die Anpassung der Nebenkostenabrechnung.

In meinem Haus gibt es mehrere Eigentümer. Kann die Veranlagung auch über meine zuständige Hausverwaltung erfolgen?

Natürlich! Wenn alle Eigentümer des Anwesens mit der Umstellung einverstanden sind, kann die Abrechnung über die Hausverwaltung erfolgen.

Und was kostet mich die ganze Umstellung?

Nichts. Die Umstellung ist natürlich kostenlos.

Wie kann ich die Umstellung beantragen?

Unter folgendem Link finden Sie ein Formular mit dem Sie die Umstellung beantragen können.

 

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne unter folgender Telefonnummer mit uns in Verbindung setzen: 07231 3971 4141

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