Anlieferbedingungen von Asbesthaltigen Abfällen und künstlichen Mineralfasern (KMF)

Asbesthaltige Abfälle 
Die enthaltenen Asbestfasern zählen zu den besonders gefährlichen krebserzeugenden Gefahrstoffen. 
Beim Umgang und der Entsorgung asbesthaltiger Abfälle müssen deshalb spezielle Richtlinien beachtet werden.

Abfälle aus künstlichen Mineralfasern (KMF-Abfälle, z. B. Dämmmaterialien)
Stäube von alter Glas- und Steinwolle stehen ebenfalls im Verdacht Krebserkrankungen hervorrufen zu können, wenn sie eingeatmet werden. Beim Umgang und der Entsorgung werden sie deshalb wie asbesthaltige Abfälle behandelt.

Anlieferungsbedingungen (Verpackung) für asbesthaltige Abfälle und Abfälle aus künstlichen Mineralfasern
Die genannten Abfälle dürfen nur unter Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen am Entsorgungszentrum Hohberg entsorgt werden:
Asbesthaltige Abfälle und KMF-Abfälle müssen staubdicht in stabilen, dafür zugelassenen Gewebesäcken ("Big Bags") mit 
Gefahrstofflogo Asbest/Mineralwolle verpackt sein.
Defekte Säcke dürfen am Entsorgungszentrum nicht abgegeben werden!
Sind die Säcke nicht per Hand abladbar, kann, sofern der Betriebsablauf dies zulässt, eine Entladung per Radlader erfolgen. Hierzu muss aber zwingend vom Abfallerzeuger eine Einweg-Palette mitgeführt werden. Es erfolgt keine Rückgabe der Palette.

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