Altholz AI - AIII

Gemäß Altholzverordnung zählen zu Altholz gebrauchte Erzeugnisse aus Massivholz, 
Holzwerkstoffen oder aus Verbundstoffen mit überwiegendem Holzanteil (>50 % Masseanteil). 
Da diese teilweise mit Schadstoffen belastet sind, werden diese zum Zweck eines verbesserten 
Recyclings in verschiedene Altholzkategorien eingeteilt:

Altholzkategorie:
Altholzkategorie A I:
naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, 
das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde, z.B.
Verschnitt von naturbelassenem Vollholz
Paletten, Kisten aus Vollholz
Vollholzmöbel

Altholzkategorie A II:
verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz 
ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel, z.B.
Verschnitt von Holzwerkstoffen und sonstigem behandeltem Holz (ohne schädliche Verunreinigung)
Baustellensortimente aus Holzwerkstoffen, Schalungen
Behandeltes Vollholz
Türblätter, Zargen, Möbel (ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung)

Altholzkategorie A III:
Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel, z.B.
Paletten mit Verbundmaterialien
Möbel mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung
Altholz aus Sperrmüll

Altholzkategorie A IV:
mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, 
Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle, sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner 
Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz; z.B.
Munitionskisten
Konstruktionshölzer für tragende Teile (Dachbalken etc.)
Holzfachwerk, Dachsparren
Fenster, Fensterstöcke, Außentüren
Imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich
Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen
Bahnschwellen
Leitungsmasten
Sortimente aus dem Garten/Landschaftsbau bzw. Landwirtschaft,
bzw. Wasserbau
Imprägnierte Gartenmöbel
Altholz aus Industrieanwendung (bspw. Fußböden)
Altholz aus Schadensfällen (z.B. Brandholz)

PCB-Altholz:
Altholz, das PCB im Sinne der PCB/PCT-Abfallverordnung ist und nach deren Vorschriften zu 
entsorgen ist, insbesondere Dämm- und Schallschutzplatten, die mit Mitteln behandelt 
wurden, die polychlorierte Biphenyle enthalten


                
Derzeit werden an den Entsorgungsanlagen der Stadt Pforzheim nur die Altholzfraktionen 
AI – AIII angenommen.

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