Altholz AI - AIII
Gemäß Altholzverordnung zählen zu Altholz gebrauchte Erzeugnisse aus Massivholz,
Holzwerkstoffen oder aus Verbundstoffen mit überwiegendem Holzanteil (>50 % Masseanteil).
Da diese teilweise mit Schadstoffen belastet sind, werden diese zum Zweck eines verbesserten
Recyclings in verschiedene Altholzkategorien eingeteilt:
Altholzkategorie:
Altholzkategorie A I:
naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz,
das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde, z.B.
Verschnitt von naturbelassenem Vollholz
Paletten, Kisten aus Vollholz
Vollholzmöbel
Altholzkategorie A II:
verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz
ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel, z.B.
Verschnitt von Holzwerkstoffen und sonstigem behandeltem Holz (ohne schädliche Verunreinigung)
Baustellensortimente aus Holzwerkstoffen, Schalungen
Behandeltes Vollholz
Türblätter, Zargen, Möbel (ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung)
Altholzkategorie A III:
Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel, z.B.
Paletten mit Verbundmaterialien
Möbel mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung
Altholz aus Sperrmüll
Altholzkategorie A IV:
mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen,
Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle, sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner
Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz; z.B.
Munitionskisten
Konstruktionshölzer für tragende Teile (Dachbalken etc.)
Holzfachwerk, Dachsparren
Fenster, Fensterstöcke, Außentüren
Imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich
Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen
Bahnschwellen
Leitungsmasten
Sortimente aus dem Garten/Landschaftsbau bzw. Landwirtschaft,
bzw. Wasserbau
Imprägnierte Gartenmöbel
Altholz aus Industrieanwendung (bspw. Fußböden)
Altholz aus Schadensfällen (z.B. Brandholz)
PCB-Altholz:
Altholz, das PCB im Sinne der PCB/PCT-Abfallverordnung ist und nach deren Vorschriften zu
entsorgen ist, insbesondere Dämm- und Schallschutzplatten, die mit Mitteln behandelt
wurden, die polychlorierte Biphenyle enthalten
Derzeit werden an den Entsorgungsanlagen der Stadt Pforzheim nur die Altholzfraktionen
AI – AIII angenommen.